Artikel-Informationen
erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.10.2022
Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
Alle Rechtsuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts werden angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus um Prüfung gebeten, ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.
Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.
Innerhalb der Sprechzeiten des Amtsgerichts werden eilige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzw. einstweiligen Verfügung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung nach telefonischer Vereinbarung eines Termins im persönlichen Kontakt mit den Rechtssuchenden aufgenommen. Alle anderen Anträge sollen schriftlich gestellt werden. Die Kasse ist geöffnet. Einzahlungen sollen nach Möglichkeit per Überweisung vorgenommen werden. Reichen Sie Anträge, Unterlagen u. ä. auf dem Postweg ein oder nutzen Sie dafür den Briefkasten für fristwahrende Eingänge neben dem Haupteingang (Bismarckstraße 110).
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.
Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.
Beim Amtsgericht Delmenhorst bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.
Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Die Direktorin
Terminvereinbarung Rechtsantragstelle:
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts befindet sich in der Nebenstelle des Amtsgerichts (Cramerstraße 183). Entsprechende Anträge werden nur noch dort aufgenommen. Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch telefonisch (04221 1262-0) einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.10.2022