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erstellt am:
05.04.2022
Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des sog. Kontakt-verbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Die niedersächsische Justiz hat zwar den Betrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren: Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet.
Justizministerin Barbara Havliza: „Auch die Justiz leistet ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“
Amtsgerichtsdirektor Dr Detlev Lauhöfer: „Die Konzentration auf den Kernbereich bedeutet aber nicht Stillstand der Rechtspflege. Der Justizgewährungsanspruch bleibt erhalten.“
Das Amtsgericht Delmenhorst gibt dazu folgende organisatorischen Hinweise: Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten werden deshalb gebe-ten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen.
Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gilt auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.
Das Amtsgericht Delmenhorst darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Und es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.
Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Internetseite des Gerichts und auf den Aushängen vor Ort.
Amtsgerichtsdirektor Dr. Detlev Lauhöfer: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen um Verständnis. Für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten danken wir sehr.“
Im Amtsgericht Delmenhorst gelten folgende Vorgaben für die Erreichbarkeit:
Sprechzeiten:
beide Liegenschaften des Amtsgerichts: montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Hauptgebäude Bismarckstraße: montags und donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 15:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Nebenstelle Cramerstraße:
dienstags und donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 15:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dr. Lauhöfer
Direktor des Amtsgerichts
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erstellt am:
05.04.2022