Das Gericht
Das Amtsgericht Delmenhorst gehört im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg (Oldbg.) zum Bezirk des Landgerichts Oldenburg (Oldbg.).
Das hiesige Amtsgericht ist aus dem örtlichen Amt hervorgegangen, also der Verwaltungsbehörde des Großherzogtums Oldenburg, die bis zur Gründung der Amtsgerichte einen wesentlichen Teil der richterlichen Aufgaben wahrgenommen hatte. Der Amtmann oder Amtshauptmann war zugleich der Amtsrichter.
Das änderte sich im Jahre 1858. Die Justiz wurde nun unabhängig. Das Gesetz vom 29. August 1857 betreffend die Einrichtung der Aemter im Herzogthum Oldenburg (OldbÄmterG) und das Gesetz vom 29. August 1857 betreffend die Gerichtsverfassung im Herzogthum Oldenburg (OldGVG) traten am 1. November 1858 Kraft. Durch diese Gesetze wurde die Bezeichnung "Amtsgericht" eingeführt. Allerdings hatten die Ämter nach der Regelung im Ämtergesetz noch eine Zwitterstellung, indem sie gleichzeitig Verwaltungsbehörde und Gericht waren. In personeller Hinsicht gab es im Ämtergesetz aber bereits eine Aufteilung der Geschäfte auf – in der Regel – zwei rechtskundige unwiderruflich angestellte Beamte, von denen der eine die richterlichen Geschäfte, der andere die Verwaltungsgeschäfte, und zwar jeder selbständig und unabhängig von dem anderen behandeln sollte.
Der Norddeutsche Bund von 1867 brachte keine Änderungen bei der Organisation der Amtsgerichte. Erst nach der Reichsgründung im Jahre 1871, nämlich mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, erlangten die Amtsgerichte durch die sog. "Reichsjustizgesetze" hinsichtlich ihres Aufbaus und hinsichtlich der Trennung in Zivil- und Strafprozesssachen ihre bis heute beibehaltene Struktur. Das Oldenburgische Gesetz vom 10. April 1879 betr. die Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 (OldbGVG) institutionalisierte nunmehr die funktionale Trennung der Amtsgerichte von den Ämtern.
Die oldenburgische Verwaltungsreform von 1933 brachte eine starke Reduzierung der Anzahl der Gemeinden und Ämter, wobei eine Veränderung der Gerichtsbezirke nicht automatisch eintrat.
Eine einschneidende Veränderung in der Gerichtsorganisation brachte dann das Jahr 1972 mit sich, was u. a. die Schließung des benachbarten Amtsgerichts Wildeshausen und dessen Zuordnung zum Amtsgericht Oldenburg bewirkte, die bis zur Wiedererrichtung im Jahre 1991 dauerte. Die Gemeinde Harpstedt gehörte währenddessen zeitweise zum Gerichtssprengel des Amtsgerichts Delmenhorst.
Weitere interessante Informationen zur Geschichte der Amtsgerichte im ehemaligen Herzogtum Oldenburg können Sie der Festschrift "150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land" entnehmen, die Sie auch käuflich erwerben können.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Delmenhorst umfasst heute die Stadt Delmenhorst und die Gemeinde Ganderkesee (alle amtsgerichtlichen Zuständigkeiten mit Ausnahme der Registersachen und der Mahnsachen), sowie in Insolvenzsachen auch die im Übrigen zum Amtsgericht Wildeshausen gehörenden Gemeinden Dötlingen, Großenkneten, Harpstedt und die Stadt Wildeshausen. Der Gerichtssprengel wird von etwa 110.000 Bürgern bewohnt; die besonders genannten Zuständigkeiten bestehen für zusätzlich etwa 50.000 Einwohner. Für die hiesigen Registersachen ist das Amtsgericht Oldenburg zuständig. Die Mahnsachen werden bei dem Zentralen Mahngericht in Uelzen bearbeitet.
Derzeit sind bei dem Amtsgericht Delmenhorst 10 Richter und 14 Rechtspfleger sowie 5 Gerichtsvollzieher eingesetzt. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter beträgt ca. 70.
Die Behördenleiterin ist seit dem 10.09.2021 Frau Dr. Judith Hilker.
Hauptgebäude des Amtsgerichts Delmenhorst
Artikel-Informationen
Amtsgericht Delmenhorst
Bismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
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