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Zwangsversteigerung

Die Veröffentlichungen der Zwangsversteigerungstermine im Internet stellen einen zusätzlichen Service dar. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Angaben.

Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Staatsanzeiger. Die Terminsaushänge befinden sich im Hauptgebäude des Amtsgerichts, Bismarckstraße 110.

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Die Zwangsversteigerungen finden im Nebengebäude des Amtsgerichts Delmenhorst, Cramerstraße 183, Saal 1 und Saal 2 statt.

Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin unter: 04221 / 1262-205 oder 255.

Die Gutachten können in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr im Nebengebäude des Amtsgerichts Delmenhorst, Cramerstraße 183 eingesehen werden, oder schriftlich unter Angabe der Geschäftsnummer erfordert werden. Ein Gutachten umfasst ca. 20 bis 30 Seiten. Pro Seite entsteht eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro.

Objektbeschreibungen sind auf den Webseiten des Zwangsversteigerungsportal in Kurzform einsehbar:

https://www.zvg-portal.de/


Weitere Informationen erhalten Sie über das Landesjustizportal:

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/zwangsvollstreckung/die-immobiliarvollstreckung-159239.html

Information für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

Zum Februar 2007 hat der Gesetzgeber einige Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes beschlossen.
Für Bietinteressenten ist folgendes von Beachtung:

1.

Die von Beteiligten nach Abgabe eines Gebotes beantragte Sicherheitsleistung beträgt nach wie vor grundsätzlich 10% vom festgesetzten Verkehrswert.

2. Eine Sicherheitserbringung durch Bargeldzahlung ist nicht mehr möglich. Die zu leistende Sicherheit kann wie folgt erbracht werden:
a)

Durch einen von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck, der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden ist. Der Verrechnungsscheck muss im Inland zahlbar sein. Ein Verrechnungsscheck dürfte als Sicherheit am zweckmäßigsten sein; nähere Auskünfte erteilen Ihnen Banken und Sparkassen.

b)

Durch Bundesbankscheck, der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungs-termin ausgestellt worden ist.

c)

Durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstituts. Die Verpflichtung aus der Bürgschaft muss im Inland zu erfüllen sein.

d)

Durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse, Nord LB, BLZ 25050000, Kto-Nr. 106024342, IBAN: DE89 2505 0000 0106 0243 42, BIC: NOLADE2HXXX unter Angabe des Verwendungszwecks: Sicherheitsleistung zum Versteigerungstermin 14a K ... am _____________. Der Betrag muss vor dem jeweiligen Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und der Nachweis durch die Gerichtskasse dem Versteigerungsgericht vorliegen. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Termin sofort nach Verlangen zu erbringen, ansonsten müsste das Gebot zurückgewiesen werden.

3.

Die "Bietzeit "beträgt mindestens 30 Minuten.

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Artikel-Informationen

Amtsgericht Delmenhorst
Bismarckstraße 110
27749 Delmenhorst
Tel: +49 4221 1262-0
Fax: +49 4221 1262-160

http://www.amtsgericht-Delmenhorst.niedersachsen.de

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