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Grundbuchauszug für Grundsteuerreform nicht notwendig.

Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer haben von ihrem Finanzamt ein Informationsschreiben erhalten, das über die Modalitäten der Grundsteuerreform informiert. Hierzu müssen Immobilieneigentümer selbst Angaben wie z.B. Lage, Bezeichnung und Größe der Flurstücke (bebaut und unbebaut) machen.

Ein Grundbuchauszug ist hierzu nicht erforderlich. Alle grundstücksbezogenen Angaben sind aus dem dafür entwickelten Grundsteuer-Viewer ersichtlich, der einen kostenlosen Zugang zu den Grundstücksdaten, die für die Grundsteuerreform erforderlich sind, ermöglicht. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de abrufbar. Die Wohnfläche muss selbständig angegeben werden. Diese ist weder aus dem Grundsteuer-Viewer noch aus einem Grundbuchauszug ersichtlich.

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