Zentrales Mahngericht
Ab dem 1. Oktober 2006 vereinfacht das Zentrale Mahngericht in Uelzen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren. Der Mahnbescheidsantrag kann auf Blankopapier, also ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks, gestellt werden. Voraussetzung ist lediglich ein Internetzugang. Das Verfahren läuft wie gewohnt über das Portal www.online-mahnantrag.de.
Bislang konnten Mahnbescheidsanträge zwar schon online ausgefüllt werden. Wer allerdings nicht im Besitz einer so genannten Signaturkarte war, musste den Antrag nach der Dateneingabe auf einem herkömmlichen amtlichen Antragsformular ausdrucken. Jetzt kann der am Bildschirm ausgefüllte Antrag auf weißem Papier ausgedruckt, vom Antragsteller oder Rechtsanwalt unterschrieben und an das zuständige Mahngericht übersandt werden.
Die Internetseite enthält zudem zahlreiche Hilfestellungen, so dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben weitgehend vermieden werden. "Diese Weiterentwicklung stellt einen weiteren Schritt zu einer bürgerfreundlichen Justiz dar", sagte Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann in Hannover.
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