Aushänge an der Gerichtstafel
Bearbeitet von: Frau Hoefert
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1452-AGDEL-E-4233/2022 Delmenhorst, 19.09.2024
Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung des Schriftguts bei den Justizbehörden (AussonderungsBest) AV d. MJ v. 8. 3. 2007 (1452 - 102. 10) im Einvernehmen mit der StK - Nds. Rpfl. S. 90
Das Amtsgericht Delmenhorst beabsichtigt, diejenigen Akten auszusondern, deren Aufbewahrungsfristen am 31. Dezember 2024 ablaufen.
Personen, die an der längeren Aufbewahrung des Schriftguts ein berechtigtes Interesse zu haben glauben, werden aufgefordert, dies innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Frist für den Aushang anzumelden und nachzuweisen.
Es ergeht der Hinweis, dass das auszusondernde Schriftgut, soweit es nicht für das Landesarchiv von Interesse ist, zur Vernichtung bestimmt ist.
Im Auftrag
Hoefert